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Optik Hladek
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64625 Bensheim

Telefon 06251 4385
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Amtsgericht

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AGB

Steuer-Nr. 0582760963
ID-Nr. DE 111 390819

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
1. Für unsere Lieferungen und Leistungen, auch Auskünfte, Angebote, Beratungen und Reparaturen, gelten die nachstehenden Bedingungen. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
2. Daten unserer Kunden werden von uns EDV-mässig gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung erforderlich ist.
3. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen.

II. Lieferung
1. Lieferfristen gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung als vereinbart. Lieferfristen (Termine) beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages unter Beibringung etwa erforderlicher Bescheinigungen.
2. Fristen und Termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden um den Zeitraum, um den der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.
3. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn diese dem Kunden zumutbar sind. Teillieferungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

III. Zahlung
1. Zahlungen sind in Euro zu leisten und haben porto- und spesenfrei sowie ohne Abzug eines Skontos zu erfolgen.
2. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
3. Zahlungen haben sofort nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug zu erfolgen.

IV. Eigentumsvorbehalt
1. Der verkaufte Gegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus diesem Vertrag. Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch verliehen werden.

V. Gewährleistung und Rügepflicht
1. Für die Anfertigung von Sehhilfen werden grundsätzlich die vom Augenarzt festgestellten und im Rezept dokumentierten Dioptrien zugrunde gelegt. Insoweit erfolgt aus rechtlichen Gründen keine selbständige Überprüfung durch uns. Wird hiervon abweichend von uns eine Refraktionsbestimmung durchgeführt, werden die hierbei ermittelten Daten verwendet. Da es sich hierbei um eine subjektive Momentaufnahme handelt, sind Abweichungen, die auf Krankheit, die Einnahme von Medikamenten, temporärem Unwohlsein oder anderen Gründen, die im alleinigen Risikobereich des Kunden liegen, zurückzuführen sind, von uns nicht zu vertreten. Insoweit fehlerhafte Sehhilfen sind vom Umtausch oder einer Nachbesserung generell ausgeschlossen.
2. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge beheben wir die Mängel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Dabei tragen wir die Mangelbeseitigungskosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand vom Kunden an einen anderen als den Erfüllungsort verbracht worden ist.
3. Eine Gewährleistung für Mängel am gelieferten Produkt oder an Produktteilen, die ihre Ursache im üblichen Verschleiß oder in unsachgemäßer Pflege haben, ist ausgeschlossen.
4. Bei Gleitsichtgläsern besteht möglicherweise durch den Hersteller eine Verträglichkeitsgarantie, so dass für einen Zeitraum von zwölf Monaten eine kostenfreie Anpassung erfolgen kann. Statt einer endgültigen Rückgabe im Falle einer Unverträglichkeit, erfolgt die Anpassung in gleicher Qualität nach individueller Absprache mit uns. Die Verträglichkeitsgarantie ist ausgeschlossen bei einer Refraktionsbestimmung, die allein durch den behandelnden Augenarzt vorgenommen worden ist.
5. Wenn unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruht.

VI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungssitz unser Geschäftssitz.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Amtsgericht Bensheim.

Bensheim, November 2011